Ich hab ‘ne Zwiebel auf dem Kopf ich bin ein Döner… Das konnte eine Verkäuferin in einer Imbissbude von sich behaupten. Weil dem Kunden sein Döner nicht schmeckte verlangte er zunächst sein Geld zurück. Als die Frau dem Hungrigen die Rückgabe verwährte, bewarf er sie vergeblich mit seinem gefüllten Fladenbrot´und beschimpfte sie mit “Blöde Kuh”.
Die Frau verklagte ihn auf 250 Euro Schmerzensgeld. Doch da sie die verbalde Beleidigung nicht beweisen konnte, ging sie leer aus. Auch das Bewerfen mit dem Döner galt nicht als Beleidigung. Es stelle keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre dar. So entschied das Münchener Amtsgericht am 07.04.2008